Bildungsscheck 2.0
Bildungsscheck 2.0 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Der Bildungsscheck 2.0 fördert die individuelle Weiterbildung. Mithilfe des Bildungschecks 2.0 können sich Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützen lassen. Förderfähig sind 50% der Weiterbildungskosten maximal 500,- Euro. Es können nur Einzelpersonen einen Bildungsscheck beantragen, es gibt kein betriebliches Förderprogramm mehr!

Kriterien der Förderung: Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro). Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen. Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro. Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.

Der Weg zur Förderung: Die Beantragung des BS 2.0 erfolgt ausschließlich über das ESF-Online-Portal, welches Sie unter folgendem Link finden: https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do

Servicetelefon des Landes NRW (bei Fragen und zur technischen Unterstützung):
Servicetelefon: 02041 767 555
E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de

Servicezeiten: Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00 Uhr

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen – also Qualifizierungen, die im Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit stehen. Dazu zählen insbesondere:

  • Erwerb oder Nachholen eines Berufsabschlusses
  • Abschlüsse in Fortbildungsberufen oder ein Studium
  • Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
  • Erwerb von Befähigungs- oder Sachkundenachweisen (z. B. Ausbilderschein, Staplerschein, Schweißerschein)
  • Aktualisierung oder Erweiterung beruflicher, sozialer oder methodischer Kompetenzen (z. B. Projektmanagement, Kommunikation, Konfliktlösung)

Was wird nicht gefördert?
u. a. Weiterbildungen, die:

  • gegen Grundgesetz oder EU‑Grundrechte verstoßen
  • gesetzlich vom Arbeitgeber zu tragen sind
  • Einzel‑Coachings, Messen, Tagungen oder Vorträge darstellen
  • der Erholung, Gesund, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung oder sportlichen/künstlerischen Aktivitäten dienen
  • Inhalte oder Methoden von L. Ron Hubbard verbreiten
  • Auch der Erwerb von PKW- oder Motorradführerscheinen ist ausgeschlossen.

Antragshilfen – Kurzfassung des Landes NRW
Kurze-Antragshilfe-BS-2.0-3.pdf

Erklärungsseiten zum Bildungsscheck 2.0 des Landes NRW
https://gib.nrw.de/thema/arbeitsgestaltung-und-fachkraeftesicherung/bildungsscheck-2-0

Onlineportal zur Antragsstellung
https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do