Ferienjob in den Sommerferien
Das gilt für Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber
Die Sommerferien sind für viele Jugendliche die Gelegenheit, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und gleichzeitig das Taschengeld aufzubessern. Ob im Café, im Einzelhandel oder bei leichten Aushilfstätigkeiten: Ferienjobs bieten einen guten Einstieg ins Berufsleben. Damit der erste Job sicher und fair verläuft, gelten jedoch klare gesetzliche Regeln.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass Kinder und Jugendliche je nach Alter unterschiedlich beschäftigt werden dürfen. Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren können mit Zustimmung ihrer Eltern leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfe geben. Dabei sind höchstens zwei Arbeitsstunden pro Tag erlaubt.
Gut zu wissen: Während eines Ferienjobs sind Jugendliche über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Beiträge zur Sozialversicherung fallen in der Regel nicht an.
Einen klassischen Ferienjob dürfen schulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren ausüben. Zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr ist eine Beschäftigung von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr möglich. Die Arbeitszeit darf dabei acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Nachtarbeit sowie Einsätze an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Für einzelne Branchen, etwa die Gastronomie, Landwirtschaft oder das Gesundheitswesen, gelten Ausnahmen. So dürfen Jugendliche dort unter bestimmten Voraussetzungen auch an Wochenenden arbeiten. Wer älter als 16 Jahre ist, darf in der Gastronomie sogar bis 22 Uhr beschäftigt werden.
Wichtig sind außerdem ausreichende Pausen und ein sicherer Arbeitsplatz. Jugendliche dürfen keine gesundheitsgefährdenden oder körperlich überfordernden Arbeiten übernehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Arbeitsbeginn über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren zu informieren.