Gut vorbereitet – auch rechtlich
Drei Fragen an Rechtsanwältin Jeanette König-Abresch
Viele Menschen schieben das Thema vor sich her. Doch gerade bei Pflegebedürftigkeit ist es entscheidend, dass Angehörige wissen, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden. Wer pflegt, übernimmt nicht nur praktische, sondern auch rechtliche Verantwortung. Viele Entscheidungen müssen plötzlich getroffen werden – und oft ist unklar, wer das eigentlich darf. Rechtsanwältin Jeanette König-Abresch aus Warburg erklärt, worauf Familien achten sollten:
Warum ist eine Patientenverfügung so wichtig – und was sollte darin auf keinen Fall fehlen?
Tritt die Situation ein, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann oder man selbst nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, kann man mit einer Patientenverfügung für einen konkret beschriebenen Krankheitszustand bestimmte medizinische Maßnahmen wünschen oder deren Unterlassung anordnen. Hat ein Patient keine schriftliche Patientenverfügung erstellt, und ist er nicht mehr in der Lage, seinen Willen mitzuteilen, muss der mutmaßliche Wille des Patienten (durch Befragung von Angehörigen, Vertrauenspersonen, Arzt, Pfarrer o. ä.) ermittelt werden. Dazu ist im Notfall meist keine Zeit. Hinzu kommt, dass auch nahe Angehörige unter Umständen konträre Aussagen dazu treffen, ob der Patient in dieser oder jener Erkrankungssituation noch ärztliche Maßnahmen gewünscht oder diese abgelehnt hätte.
Um sein Recht auf Selbstbestimmung bis ans Lebensende wahrzunehmen, bedarf es dringend einer schriftlichen Patientenverfügung.
Welche Vollmachten sind im Pflegefall besonders wichtig?
Dazu gehören die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung.
Was sollten Familien rechtzeitig regeln, um Streit oder Unsicherheit zu vermeiden?
Pflege betrifft nicht nur den Alltag, sondern auch finanzielle und rechtliche Fragen. Welche Vorsorgedokumente – etwa Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht – sollten unbedingt vorliegen, damit im Ernstfall alles reibungslos läuft?
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson im Falle einer Notsituation bevollmächtigt, bestimmte oder sämtliche Angelegenheiten für den Vollmachtgeber in dessen Interesse zu erledigen. Man kann also in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit (z.B. Verkehrsunfall oder altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten oder Krankheit) einem anderen die Vollmacht erteilen, im eigenen Namen der betroffenen Person zu handeln. Man kann in der Vorsorgevollmacht regeln,
- Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge (Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe),
- Bestimmung des Aufenthaltsortes (z.B. Übersiedlung in ein Alters- oder Pflegeheim, Krankenhausaufenthalt),
- Regelung aller Wohnungsfragen,
- Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen),
- Regelungen finanzieller Angelegenheiten (Vermögenssorge, Bankgeschäfte),
- Entscheidungen über unterbringungsähnliche Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Stecktische am Rollstuhl, Fixierungen) und
- Entscheidungen über eine Unterbringung (z. B. in einer geschlossenen Psychiatrie)
zu treffen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung durch eine fremde Person weitgehend vermieden werden. Zusätzlich sollte für den Fall, dass eine Vorsorgevollmacht nicht greift oder nicht existiert, eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Eine Vorsorgevollmacht sollte mit einer Betreuungsverfügung verbunden werden. Zweckmäßig ist es, in einer Betreuungsverfügung diejenige Person, die man im Rahmen der Vorsorgevollmacht als seinen Vertreter bestimmt hat, als Betreuer für den Fall zu benennen, das die Vorsorgevollmacht nicht sämtliche relevanten Bereiche abdeckt oder unwirksam sein sollte. Damit vermeidet man ein gerichtliches Betreuungsverfahren, in dem man womöglich einen Fremdbetreuer zur Seite gestellt bekommt. Sie können mit einer Betreuungsverfügung dafür Sorge tragen, dass die Person Ihres Vertrauens sich um Sie kümmert.