KOMPASS: Förderung für Solo-Selbständige
bis 4.500 Euro für Weiterbildungen

Das Förderprogramm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige – ermöglicht bis zu 90% (maximal 4.500 Euro) als Weiterbildungszuschuss.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Sie arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bestehen seit mindestens 2 Jahren soloselbstständig am Markt.
  • Sie sind gewerblich oder freiberuflich soloselbstständig.
  • Sie haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber sind anteilig zu berücksichtigen. In Summe darf ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden nicht überschritten werden.
  • Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb, das heißt, dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mindestens 51 Prozent) aus Ihrer soloselbstständigen Tätigkeit stammt.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie als Soloselbstständige zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit einer Anlaufstelle führen. Im Anschluss erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck für die Qualifizierungsmaßnahme. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

Nähere Informationen und kostenlose Beratungsstellen finden Sie hier:

https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html

 

Dieses Programm wird gefördert über:

Europäischer Sozialfonds für Deutschland – ESF Plus 2021 bis 2027 in Deutschland – KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige