Teilnahmebedingungen
„Familientickets Freilichtbühne Bökendorf & Landbande“

1 Veranstalter

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH, Corveyer Allee 7, 37671 Höxter, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Michael Stolte.

(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinerlei Zusammenhang mit Social-Media-Anbietern, auf denen dieses Gewinnspiel ggf. bekanntgegeben wird.

2 Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Dazu hat der Veranstalter Preise bereitgestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den bzw. die Gewinner ausgeben.

(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.

3 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind sämtliche natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben; juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym und/oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.

(2) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil Die Teilnahme erfolgt durch:

Folgen der Instagram-Accounts @regionplusx und @freilichtbuehne_boekendorf
Verlinkung der o.g. Accounts
Posten eines Fotos mit der Landbande (Print oder digital) auf dem eigenen Instagram-Profil
Kommentar „was mich am meisten an der Landbande begeistert“
Markierung von min. einer Personen im Kommentar, die die Landbande lesen sollte

Es sind auch weitere Bedingungen zu berücksichtigen, die der Veröffentlichung des Gewinnspiels zu entnehmen sind, insbesondere dem Internetauftritt www.xregion.de.

(3) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenfrei. Im Übrigen müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können.

(4) Die Teilnahme ist bis zum 10.08.2025, 23:59 Uhr möglich.

4 Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Es werden insgesamt drei mal 4 Tickets (3 Familientickets) für eine Aufführung „Der gestiefelte Kater“ der Freilichtbühne Bökendorf verlost. Eingelöst können diese Ticketgutscheine nur an den noch wählbaren Vorstellungen 2025.

(2) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer zufälligen Verlosung (Losverfahren) unter allen gültigen und vollständigen Teilnahmen, die die Teilnahmevoraussetzungen gemäß obigen Teilnahmebedingungen (a-e) erfüllen.

(3) Die Gewinner werden innerhalb von 1 Woche nach Teilnahmeschluss von dem Veranstalter per E-Mail informiert.

(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

(5) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Der Gewinn ist weder übertragbar noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

(6) Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, und der Gewinn daher nicht ausgehändigt werden kann, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.

(7) Der Gewinn wird dem Gewinner an die angegebene Anschrift geliefert. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich.

5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels sowie Änderung

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen so beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Gleiches gilt auch für Änderungen des Gewinnspiels.

6 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach diesen Bedingungen ermittelt.

7 Datenschutz

(1) Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

(2) Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

(3) Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Der Veranstalter wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verwenden. Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.

Die Daten werden 6 Monate nach Ende des Gewinnspiels automatisch von dem Veranstalter gelöscht, es sei denn, der Teilnehmer hat in eine längere Nutzung eingewilligt oder aber es stehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegen.

(4) Im Übrigen hat jeder Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter die folgenden Rechte:

a) Der Teilnehmer ist befugt, vom Veranstalter Auskunft über die über ihn erhobenen personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung zu verlangen, wenn die ihn betreffenden personenbezogenen Daten fehlerhaft sind. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Teilnehmer das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch anhand einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
b) Der Teilnehmer hat weiter das Recht, Auskunft über folgende Informationen zu erhalten:

– die Verarbeitungszwecke;

– die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;

– falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien der Festlegung dieser Dauer;

– das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

– das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

– wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

– das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Artikel 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Überarbeitung für die betroffene Person.

Werden personenbezogene Daten dabei an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gem. Artikel 47 DSGVO im Zusammenhang mit der Vermittlung unterrichtet zu werden.

c) Ferner hat jeder Teilnehmer das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Unterrichtung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht, das Recht auf Widerruf der datenrechtlichen Einwilligungserklärung, das Recht auf automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Sofern ein Teilnehmer von den vorstehenden Rechten Gebrauch machen möchte, kann er sich jederzeit an den Veranstalter wenden. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten sind dem Internetauftritt www.xregion.de zu entnehmen.

8 Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.

Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Zur besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Doppelnennung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.